Impressum und Anbieterkennzeichnung

HiBrook financial advisors GmbH

Geschäftsadresse
Tower 185 | Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60185 Frankfurt am Main

+49 69 505 0474 – 27 (tel)
+49 69 505 0474 – 50 (fax)

E-Mail: info@hibrook.com

Geschäftsführer
Dr. Christoph Püntmann

Handelregister
HRB 6512 (Amtsgericht Fulda)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 295794789

Anbieter der Internetpräsenz i.S.d. § 5 Telemediengesetz (TMG)
HiBrook financial advisors GmbH

Bildrechte
IStock, Fotolia, PresentationLoad, eigene Fotos

Angaben nach § 16 InstitutsVergV
Als Finanzdienstleistungsunternehmen unterliegt die HiBrook financial advisors GmbH der „Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) sowie der Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)“ sowie der diese Richtlinie in deutsches Recht umsetzenden “Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten”. Diese Verordnung unterteilt zwischen einfachen und bedeutenden Instituten. Da die Bilanzsumme der HiBrook financial advisors GmbH in den letzten drei Geschäftsjahren (gem. §1 Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 InstitutsVergV) den Betrag von 15 Milliarden Euro weder erreicht noch überschritten hat, auf uns auch keiner der Tatbestände des § 17 Abs. 2 zutrifft, gilt die HiBrook financial advisors GmbH bislang nicht als “bedeutendes Unternehmen” im Sinne dieser Verordnung.

Trotzdem ist die HiBrook financial advisors GmbH nach § 16 dieser Verordnung verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme und den Gesamtbetrag aller Vergütungen zu veröffentlichen. Die Vergütung der Geschäftsleiter und der übrigen Mitarbeiter umfasst fixe und variable Komponenten. Die Aufteilung auf die Komponenten berücksichtigt einerseits das Interesse der Mitarbeiter als auch des Unternehmens, den Mitarbeitern kalkulierbare Zahlungsflüsse zukommen zu lassen, und wird andererseits von der Überlegung beeinflusst, die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und durch variable Vergütungselemente einen hohen Anreiz für eine langfristig erfolgreiche Tätigkeit zu schaffen. Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden.

Angaben zum Gesamtbetrag aller Vergütungen und zu den Anteilen fixer und variabler Komponenten ermöglichen bei der derzeitigen Größe des Unternehmens konkrete Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter, daher wird vorerst mit Rücksicht auf die Pflicht des Unternehmens zum Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter von konkreten Angaben abgesehen.