Zinszusatzreserve

Die Zinszusatzreserve entspricht der Differenz zwischen der Deckungsrückstellung und der Vergleichsdeckungsrückstellung. Die Vergleichsdeckungsrückstellung, die nicht kollektiv, sondern einzelvertraglich ermittelt wird, ergibt sich mit Hilfe eines Zinsvektors aus einjährigen Forwardsätzen, die für den Zeitraum der kommenden 15 Jahre gleich dem Minimum aus dem Referenzzins zum Bilanzstichtag und dem für das jeweilige Jahr vertraglich vereinbarten Rechnungszins sind. Danach entspricht der Forwardsatz dem vertraglich vereinbarten Rechnungszins. Dies hat zur Folge, dass Leistungen und Beiträge ab dem Jahr 16 mit laufzeitabhängigen Zerosätzen bewertet werden.

Özcan Dalmis et al., "Finanzierung der Zinszusatzreserve", Der Aktuar 04/12

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